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   BVerwG, 14.08.1984 - 8 B 59.84   

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https://dejure.org/1984,4723
BVerwG, 14.08.1984 - 8 B 59.84 (https://dejure.org/1984,4723)
BVerwG, Entscheidung vom 14.08.1984 - 8 B 59.84 (https://dejure.org/1984,4723)
BVerwG, Entscheidung vom 14. August 1984 - 8 B 59.84 (https://dejure.org/1984,4723)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beitragsrechtliche Berücksichtigung einer Zweiterschließung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74

    Gemeindliches Ermessen bei der erschließungsbeitragsrechtlichen Berücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1984 - 8 B 59.84
    In dem Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - (BVerwGE 51, 158 [160]) ist ausgeführt, daß "in der Erhebung des vollen Erschließungsbeitrags für die zweite Erschließungsanlage kein Verstoß gegen den Grundsatz der Typengerechtigkeit und damit keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes" liegt, weil sich generell ein ungeschmälerter Vorteil der zweiten Erschließungsanlage weder schlechthin bejahen noch verneinen läßt.

    Die Entscheidung des Berufungsgerichts weicht auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - (a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 66.81

    Berücksichtigung der Nutzungsart im Verteilungsmaßstab; Bewertungsermessen und

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1984 - 8 B 59.84
    Das Berufungsurteil weicht nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juli 1981 - BVerwG 8 C 23.81 - (Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 4 oder vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 66.81 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 41) ab.

    Nach diesen Entscheidungen kann "ein Erschließungsbeitrag nur dann gefordert werden ..., wenn der Eigentümer eines Grundstücks durch den Bau einer Erschließungsanlage einen Vorteil erlangt hat" (Urteil vom 29. Juli 1981 a.a.O., S. 3) und hat sich der "Vorteilsausgleich ... zu orientieren an der durch die Erschließung ermöglichten ... Ausnutzbarkeit der Grundstücke" (Urteil vom 10. Juni 1981 a.a.O., S. 24 in Verb. mit dem Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 39 S. 7 ).

  • BVerwG, 29.07.1981 - 8 C 23.81

    Voraussetzungen für die rechtmäßige Erhebung eines Erschließungsbeitrags -

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1984 - 8 B 59.84
    Das Berufungsurteil weicht nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juli 1981 - BVerwG 8 C 23.81 - (Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 4 oder vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 66.81 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 41) ab.

    Nach diesen Entscheidungen kann "ein Erschließungsbeitrag nur dann gefordert werden ..., wenn der Eigentümer eines Grundstücks durch den Bau einer Erschließungsanlage einen Vorteil erlangt hat" (Urteil vom 29. Juli 1981 a.a.O., S. 3) und hat sich der "Vorteilsausgleich ... zu orientieren an der durch die Erschließung ermöglichten ... Ausnutzbarkeit der Grundstücke" (Urteil vom 10. Juni 1981 a.a.O., S. 24 in Verb. mit dem Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 39 S. 7 ).

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1984 - 8 B 59.84
    Nach diesen Entscheidungen kann "ein Erschließungsbeitrag nur dann gefordert werden ..., wenn der Eigentümer eines Grundstücks durch den Bau einer Erschließungsanlage einen Vorteil erlangt hat" (Urteil vom 29. Juli 1981 a.a.O., S. 3) und hat sich der "Vorteilsausgleich ... zu orientieren an der durch die Erschließung ermöglichten ... Ausnutzbarkeit der Grundstücke" (Urteil vom 10. Juni 1981 a.a.O., S. 24 in Verb. mit dem Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 39 S. 7 ).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 16.75

    Voraussetzungen zur Ausweisung eines Ausländers - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1984 - 8 B 59.84
    Das Berufungsurteil weicht schließlich nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 16.75 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 67 S. 89 ) ab, nach welchem eine behördliche Ermessensentscheidung als rechtswidrig anzusehen ist, wenn die Behörde bei ihrer Ermessensbetätigung von unzutreffenden tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist.
  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 5.68

    Vorliegen einer Schrschließungseinheit; Erschließung eines Eckgrundstücks

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1984 - 8 B 59.84
    Auch in dem Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - (Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 S. 3 ) ist das Bundesverwaltungsgericht davon ausgegangen, daß die Tatsache der Zweiterschließung nicht schon als solche zu einem Anspruch auf einen Billigkeitserlaß nach § 135 Abs. 5 BBauG führt.
  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84

    Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und

    In Anbetracht der dargelegten Rechtslage wird das Grundstück des Klägers je teilweise nicht durch drei, sondern jeweils durch zwei Anbaustraßen erschlossen, nämlich infolge der begrenzten Erschließungswirkung der ... und des ... einerseits durch die ... und die ... und andererseits durch die ... Straße und den ... Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann in der Heranziehung eines von zwei Anbaustraßen erschlossenen Grundstücks zu Erschließungsbeiträgen für jede dieser Straßen grundsätzlich eine unbillige Härte im Sinne des § 135 Abs. 5 BBauG nicht gesehen werden (Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 S. 3 [9], Beschlüsse vom 23. April 1969 - BVerwG IV B 19.69 - und vom 14. August 1984 - BVerwG 8 B 59.84 -).
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